Hallo zusammen,
beim Durchlesen des Grundsatzprogramms ist eine Stelle, an der ich immer hängen bleibe, die Auslegung des Subsidaritätsprinzips. Es wird angegeben, dass Kommunen die steuerberechtigte Ebene ist, und weiterhin eine gewissen Kostenbeitrag an die Landes/Bundesebene weitergeben.
Mich stört hierbei die willkürliche Definition der Geltungsbereiche/Grenzen von Kommunen, Ländern und des Bundes. Warum sollen dies grundsätzlich geeignete Ebenen sein, in denen Probleme gelöst werden können? Meines Erachtens sollte der Mögliche Handlungsbereich in beide Richtungen erweitert, und jeweils für ein spezifisches Problem definiert werden:
In diesem Falle könnte jedes Individuum sich Vereinigungen, Vereinen, "Kommunen" etc. anschließen, wenn dies für Ihn persönlich vorteilhaft ist, ist dazu aber nicht alleine durch seinen Wohnort gezwungen. Ich könnte also im jetzigen Stadtgebiet München wohnen, ohne dieser Vereinigung anzugehören. Dadurch würden sich keine Pflichten für mich ergeben. Es gibt also keine harten Grenzen in dem Sinne, sondern nur eine Menge von Individuen, die einer Vereinigung angehören.
In die andere Richtung kann eine Vereinigung auch aus Individuen bestehen, die global verteilt sind. Vereinigungen bedürfen keiner umschließenden Grenzen. Besondere Ebenen, "Länder" und "Bund" oder "Europa" muss es so nicht geben, der Begriff "Deutschland" wäre z.B. in diesem Fall lediglich für historische Beschreibungen von Relevanz.
Verstehe ich den Absatz oder das Prinzip nicht, oder warum werden hier dem Individuum Freiheiten genommen?
Ich freue mich auf eine spannende Diskussion!