Folgende Hypothese:
Fall 1:
Eine Person A zwingt eine Person B, ein Teil seines Vermögens abzugeben, ansonsten droht A B mit Gewalt, wenn er sich weigert. B zahlt aus Angst vor Gewaltanwendung.
Fall 2:
Eine Organisation, die von B mitfinanziert wird, zwingt B zur Abgabe eines Teiles seines Vermögens, ansonsten droht ihm Gewalt.
B zahlt wie in 1 aus Furcht vor Konsequenzen.
Fall 1--> räuberische Erpressung.
Fall 2--> Durchsetzung der Steuergesetze durch die Staatsgewalt.
Mir bereitet diese juristisch ungleiche Behandlung derselben Straftat Kopfweh.
Wem noch? Was sagt ihr dazu?